Der PFR ist die gewählte Vertretung der Gemeinde. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienpastoralrates der Gemeinde und vom Bischof mit der Wahrnehmung der Funktion eines Pastoralrats beauftragt.
Die Aufgaben bestehen vor allem darin
a) den Lebensraum der Gemeinde zu beschreiben und dabei die Lebenssituation der Menschen in den Blick zu nehmen,
b) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu analysieren und sich für notwendige Veränderungen einzusetzen,
c) Anliegen der Menschen vor Ort in der Öffentlichkeit zu vertreten,
d) viele andere Dienste, wie Liturgie, Ökumene, Themenschwerpunkte, wie Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung, Besuchsdienste …
Der PFR wählt und entsendet ein Mitglied in den Kirchenvorstand, um über die besprochenen Themen zu informieren und an den Beratungen des KV teilzunehmen