Aufgaben eines Kirchenvorstandes

Neben dem pastoralen Gremium – dem Pfarreirat – gibt es in unserer Gemeinde den Kirchenvorstand (i.F. KV genannt).

Stellung und Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Kath. Kirchenvermögens (VVG) festgelegt. Dieses Gesetz geht auf die preußische Kulturkampfgesetzgebung des Jahres 1875 zurück (heute gültige Fassung v. 24.7.1924) und ist ausdrücklich am 7.12.1948 auf NRW übertragen worden.

Der KV verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens (vgl §1 Abs.1 VVG). Die Verwaltung erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen.

Der KV besteht aus:
a) dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen
    Behörde mit der Leitung der Gemeinde
    betrauten Geistlichen als Vorsitzenden,
b) den gewählten Mitgliedern (§2 VVG).

Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis zu 1.500 Seelen 6, bis 5.000 Seelen 8, bis 10.000 Seelen 10, in größeren Gemeinden 16. Die Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolger. Eine Wiederwahl ist möglich.

Beim Wegzug ein KV-Mitgliedes aus dem Gebiet der Kirchengemeinde verliert das KV- Mitglied sein Amt.

Unser Kirchenvorstand

Der aktuelle Kirchenvorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen (Stand 25.11.2021)

  • Vorsitzender Pfarrer Ludwig Verst
  • Stellv. Vorsitzender Hans Jacobs
  • Johannes Broeckmann
  • Maria Christ
  • Jürgen Jacobs
  • Annemarie van der Koelen
  • Marlene Linßen
  • Hans-Josef Linßen
  • Rosemarie Rattmann
  • Franz Teuwen
  • Stefan Trienekens
  • Frank Giesberts als Vertreter aus dem Pfarreirat
  • Martina Strouven-Küppers als Haushaltsbeauftragte

Ausschüsse bzw. Zuständigkeiten im Kirchenvorstand

Personal-/ Haushalts-/Rechnungsprüfungsausschuss

  • Annemarie van der Koelen
  • Hans-Josef Linßen
  • Rosi Rattmann
  • Franz Teuwen

Kindergartenausschuss

  • Maria Christ (Kita St. Josef)
  • Rosemarie Rattmann (Kita St. Raphael)
  • Marlene Linßen (Kita St. Cornelius)
  • Stefan Trienekens (Kita St. Georg)

Liegenschaftsausschuss und Friedhof Broekhuysen

  • Johannes Broeckmann
  • Hans Jacobs
  • Jürgen Jacobs
  • Stefan Trienekens
  • Marlene Linßen für den Friedhof Broekhuysen

Als Dienstgeberbeauftragter zuständig für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Hans Jacobs

wobei die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dem gesamten Kirchenvorstand, als gesetzlichem Vertreter der Kirchengemeinde obliegt. Diese gesetzliche Gesamtverantwortung wird nicht auf den Dienstgeberbeauftragten verlagert.

Vertreterin des Kirchenvorstandes im Pfarreirat

  • Maria Christ

Pfarrheime/ Heimausschuss

  • Maria Christ für Straelen
  • Johannes Broeckmann für Auwel-Holt
  • Marlene Linssen für Broekhuysen

Kuratorium Marienhaus

  • Pfarrer Ludwig Verst
  • Jakob Berghs
  • Franz Teuwen
  • Hans-Josef Linßen

Aufsichtsrat Caritasgesellschaft

  • Franz Teuwen
  • Hans-Josef Linßen

Gesellschafterversammlung Caritas

  • Pfarrer Ludwig Verst
  • Marlene Linßen
  • Annemarie van der Koelen

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